Das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist die Grundlage für die
Arbeitssicherheit und den
Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern in Österreich. Durch dieses Gesetzt sollen Unfallgefahr , Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden vermieden werden.
Das
ASchG gilt für die
Beschäftigung von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das sind alle Personen, die im Rahmen eines
Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind. Auch überlassene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fallen darunter.
Unsere Dienstleistungen:
Unterstützung bei der Arbeitsplatzevaluierung lt. § 4 ASchG (Gefahrenermittlung)Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz Dokumenten lt. § 5 ASchGUnterstützung bei Unterweisungen lt. § 14 ASchG Beratung zum Thema Arbeitnehmerschutz