Sicherheitstechnik, Planungs- und Baustellenkoordination ­Ingenieurbüro Wulz GmbH

Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.

Die Hauptaufgabe der Sicherheitsfachkraft liegt aber in der laufenden Kontrolle des Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie muss in den notwendigen Abständen alle Arbeitsplätze im Betrieb besichtigen, um die erforderlichen Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten dem Betriebsinhaber vorschlagen zu können. Bei diesen Betriebsbesichtigungen muss die Sicherheitsfachkraft den Betriebsrat und die Sicherheitsvertrauensperson beiziehen.

Unsere Dienstleistungen:

Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers lt. § 76 (1) ASchG


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