Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der
Arbeitssicherheit und der
menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.
Die Hauptaufgabe der Sicherheitsfachkraft liegt aber in der
laufenden Kontrolle des
Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie muss in den notwendigen Abständen alle Arbeitsplätze im Betrieb besichtigen, um die erforderlichen Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten dem Betriebsinhaber vorschlagen zu können. Bei diesen
Betriebsbesichtigungen muss die Sicherheitsfachkraft den
Betriebsrat und die
Sicherheitsvertrauensperson beiziehen.
Unsere Dienstleistungen:
Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers lt. § 76 (1) ASchG