Kärntner Veranstaltungsgesetz
Kärntner Veranstaltungsgesetz
Dient zur Sicherheit von Teilnehmern und Gästen bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen in Kärnten. Unsere Dienstleistung ist die
sicherheitstechnische Beratung und Betreuung von Veranstaltern beim Ansuchen und der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Kärnten.
Landesrecht konsolidiert Kärnten: Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010, Fassung vom 19.06.2017