Planungskoordination
Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Sinne dieses Bundesgesetzes (Planungskoordinator bzw. Baustellenkoordinator) ist eine natürliche oder juristische Person, die vom Bauherrn oder Projektleiter mit der Durchführung der in § 4 bzw. § 5 BauKG genannten Aufgaben betraut wird.