Wir bieten auch die
Dienstleistung des Projektleiters lt. § 9 BauKG an. Dieser ist im Sinne des Bundesgesetzes eine
natürliche oder
juristische Person, die vom Bauherr mit den
gesetzlichen Bauherr-Pflichten gemäß BauKG beauftragt wird.
Der Projektleiter hat die Aufgabe einen
Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen, sobald
Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen auf der Baustelle tätig sind (nachweislich und mit deren Einverständnis).
Link zum Gesetzestext "Projektleiter lt. § 9 BauKG"