Sicherheitstechnik, Planungs- und Baustellenkoordination ­Ingenieurbüro Wulz GmbH

BauKG

BauKG

Was ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) und wofür wird es verwendet?

Das BauKG ist ein Gesetz, welches essenziell für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auf der Baustelle sorgt. Ohne das BauKG hätten wir keine geregelten Arbeitsabläufe auf unseren Baustellen und somit wären Unfälle und Verletzungen am Bau Normalität.


Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe- Plan) und wo findet er Anwendung?

Bauarbeiten sind sehr oft mit lebensbedrohlichen Gefahren in Verbindung, wie zum Beispiel Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen und/oder Gasleitungen. Um die Arbeitnehmer zu schützen, wird ein SiGe-Plan erstellt, der die Schutz- und Koordinationsmaßnahmen für das jeweilige Bauvorhaben regelt. Der SiGe-Plan beinhaltet alle sicherheitsrelevanten Informationen, wie etwa die Umgebungsbedingungen der Baustelle, wo und wann die Unternehmen arbeiten und welche Sicherheitsvorkehrungen während der einzelnen Bauvorgänge nötig sind. Der SiGe- Plan muss auf der Baustelle aufliegen und bei Änderungen angepasst werden.


Was ist eine Vorankündigung und wann braucht man sie?

Eine Vorankündigung ist ein Dokument, welches an das Arbeitsinspektorat übermittelt wird, wo die bevorstehenden Arbeiten aufgelistet sind. Sie beinhaltet alle relevanten Angaben über das Bauwerk. Diese sind auszugsweise der genaue Standort (Adresse), die vorgesehene Bauzeit und die Kontaktdaten der ausführenden Firmen inklusive dessen Ansprechpersonen.

Der Bauherr ist verpflichtet, dass die Vorankündigung 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Arbeitsinspektorat aufliegt. Wenn die bevorstehenden Arbeiten länger als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Arbeitnehmer beinhaltet, ist eine Vorankündigung erforderlich. Die Vorankündigung ist wie der SiGe- Plan sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei Änderungen anzupassen.


Was ist die Unterlage für spätere Arbeiten und wozu wird sie verwendet?

Die Unterlage für spätere Arbeiten sollte in der Planungsphase erstellt werden und dient als Anleitung für eine sichere Wartung, Instandhaltung und Umbau des Gebäudes.
In der Unterlage für spätere Arbeiten sind zum Beispiel genaue Zugänge zu Arbeitsstellen wie Dächer beschrieben. Genaue Arbeitsabläufe sind beschrieben und die dafür zu verwendende persönliche Schutzausrüstung (PSA) definiert.
Der Bauherr ist für die Erstellung dieser Unterlage verantwortlich.


Wer ist der Planungskoordinator und welche Aufgaben hat er?

Bevor eine Baustelle ins Rollen kommt, werden in der Planungsphase das Bauvorhaben und die dazugehörigen Arbeitsschritte im Sinne der Arbeitssicherheit genauestens durchgeplant. Mögliche Gefahren werden aufgezeigt und noch dessen Entstehung ausgemerzt.

Der Planungskoordinator wird vom Bauherrn beauftragt, das Bauvorhaben so zu planen, dass Gefahren auf der Baustelle vermieden werden.

Unterlagen, die der Planungskoordinator erstellt, sind: SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten.


Wer ist der Baustellenkoordinator und welche Aufgaben hat er?

Die Arbeit beginnt für den Baustellenkoordinator dann, wenn die Baustelle in Bewegung kommt. Der Baustellenkoordinator sorgt dafür, wenn mehrere Firmen auf der Baustelle gleichzeitig tätig sind, dass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleistet ist. Kontrollen der Baustellen werden gemacht um zu prüfen, ob die Maßnahmen, die im SiGe-Plan enthalten sind, angewendet werden. Bei möglicher Gefahr für den Arbeitnehmer, muss der Baustellenkoordinator umgehend die aktuellen Arbeiten einstellen lassen, die Gefahrenstelle absichern und/oder entfernen lassen. Die aktiven Arbeiten dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn keine Gefahr mehr für niemanden (Arbeiter, Passanten, etc.) besteht. Dies findet immer in Abstimmung mit den ausführenden Gewerken statt.


Wer ist der Bauherr und welche Möglichkeiten/Aufgaben hat er?

Ein Bauherr ist die Person, die verantwortlich für das geplante Bauvorhaben ist. Wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen tätig sind, bestellt der Bauherr einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planungsphase (Planungskoordinator) und einen Koordinator für die Ausführungsphase (Baustellenkoordinator). Es kommt oft vor, dass der Bauherr die nötige Zeit nicht hat, seine Baustelle zu betreuen. Hier kommt der Projektleiter lt. BauKG ins Spiel. Mit der Zustimmung des Projektleiters lt. BauKG übernimmt dieser die Verpflichtungen des Bauherrn. Er ist für die Einhaltung aller Sicherheits- und Gesundheitsschutzgrundsätze in jeder Projektphase (Entwurf- bis Ausführungsphase) zuständig. Er bestellt den Planungs- und Baustellenkoordinator. Er erstellt die Vorankündigung und sorgt für die Erstellung des SiGe-Planes und der Unterlage für spätere Arbeiten.

Link zum Gesetzestext des BauKG's

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